Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 442 (2013))
Meisterernst A
Dauerbrenner Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmitteln / Neue Entwicklungen · Meisterernst A · Meisterernst Rechtsanwälte, München
Die Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln beschäftigt Unternehmen, Gerichte und Verwaltungsbehörden seit Jahrzehnten. Vielen vereinfachenden Konzepten, wie z. B. der früher in Deutschland angewandten Dreifachregelung (ab einer Dosierung über dem Dreifachen der von Fachgesellschaften empfohlenen Tagesverzehrmenge sollten Vitaminpräparate als Arzneimittel einzustufen sein) oder der Einstufung von pflanzlichen Substanzen als Arzneistoffe im Verordnungswege, wurde in den letzten Jahren von der Rechtsprechung eine Absage erteilt. Auch legislatorisch hat sich das Umfeld durch das Einführen neuer Produktkategorien, wie z. B. ergänzender bilanzierter Diäten mit medizinischer Zweckbestimmung 1) oder mit neuen Werberegelungen wie mit der sog. Health-Claims Verordnung 2) (HCV), geändert. Bei letzterer stellt ...